Aufgaben des Elternvertreters laut § 89 NSchG (Niedersächsisches Schulgesetz)
Elternvertreter sind Mittler zwischen Eltern und Lehrer = gehen bei Problemen im Namen der Eltern zur Lehrerschaft, werden aber auch bei Problemen in der Klasse von der Lehrerschaft angesprochen
- neutrale Position, immer beide Seiten betrachten
- Durchführung von Elternabenden (siehe Elternabend)
- freiwillige Aufgaben können sein:
- Organsiation von gemeinsamen Aktivitäten der Klasse (Adventsfeier, Sommerfest, Grillfest....), im Idealfall in Absprache mit Lehrkraft
- Übernahme/ Führung einer Kasse für Geschenke oder Aktivitäten
- Organsition eines Elternstammtisches