Logo Trans StER Schule          c/o Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig
Aufgaben des Elternvertreters laut § 89 NSchG (Niedersächsisches Schulgesetz)

Elternvertreter sind Mittler zwischen Eltern und Lehrer = gehen bei Problemen im Namen der Eltern zur Lehrerschaft, werden aber auch bei Problemen in der Klasse von der Lehrerschaft angesprochen

  • neutrale Position, immer beide Seiten betrachten
  • Durchführung von Elternabenden (siehe Elternabend)
  • freiwillige Aufgaben können sein: 
    • Organsiation von gemeinsamen Aktivitäten der Klasse (Adventsfeier, Sommerfest, Grillfest....), im Idealfall in Absprache mit Lehrkraft
    • Übernahme/ Führung einer Kasse für Geschenke oder Aktivitäten
    • Organsition eines Elternstammtisches