Schulverpflegung in Ganztagsschulen der Stadt Braunschweig
Mein Kind kommt aus dem Kindergarten in die Schule. Wie verändert sich das Thema Mittagessen an Schulen?
Diese Frage stellen sich sicherlich alle Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder in die Schule kommen. Auf der Webseite der Stadt Braunschweig wird Frage recht gut beantwortet (Zitat: Die Preise für ein Menü, bestehend aus Hauptgericht und Nachtisch (ggf. mit zusätzlicher Salatbeilage), liegen zurzeit zwischen 3,50 € und 5,00 €. Am Wilhelm-Gymnasium derzeit (Stand: Sommer 2026) bis zu 6,50 €.
Schauen Sie dazu gerne einmal auf "Stadt Braunschweig - Mittagessen" nach. Hier finden Sie auch das umfangreiche Mittagessenkonzept (Stand: Oktober 2025) mit 15 Seiten: Konzept für die Mittagsverpflegung an Braunschweiger Ganztagsschulen.
Fahrkarten für Schüler*innen im Schuljahr 2026/27
Zum Start des neuen Schuljahres bietet der Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) wieder die vergünstigte Schüler-Monatskarte in 2 Varianten an (dies betrifft insbesondere die Jahrgänge 11 bis 13!):
Schüler-Monatskarte Braunschweig (nur mit Hauptsitz in Braunschweig)
- Preis: 20,- Euro
- Gültig im Stadtgebiet Braunschweig
- Verkehrsmittel: Bus, Tram (Straßenbahn), Regionalzug
- Geltungsdauer: gültig ab Kaufdatum bzw. Entwertung bis zum gleichen Tag des Folgemonats 12 Uhr
- Verkaufsstellen: Apps der Region (VRB Fahrinfo & Tickets, Meine BSVG, WVG), Fahrkartenautomaten, Buspersonal & Vorverkaufsstellen der Verkehrsunternehmen
Schüler-Monatskarte Gesamtnetz
- Preis: 30,- Euro
- Gültig im Stadtgebiet Braunschweig
- Verkehrsmittel: Bus, Tram (Straßenbahn), Regionalzug
- Geltungsdauer: gültig ab Kaufdatum bzw. Entwertung bis zum gleichen Tag des Folgemonats 12 Uhr
- Verkaufsstellen: Apps der Region (VRB Fahrinfo & Tickets, Meine BSVG, WVG), Fahrkartenautomaten, Buspersonal & Vorverkaufsstellen der Verkehrsunternehmen
Für Schülerinnen und Schüler, die das ganze Schuljahr mobil sein möchten, ist die Schüler-Jahreskarte eine praktische Alternative. Sie kostet ebenfalls 20 Euro bzw. 30 Euro monatlich und kann bequem im VRB Abo-Shop bestellt werden. Bitte beachten Sie die Bestellfrist: bis zum 20. des Vormonats.
Fördertopf Mittagessen - Mittagessen in der Schule
Kein Kind sollte in der Schule hungern und anderen beim Mittagessen zuschauen müssen, daher hat die Stadt Braunschweig den "Fördertopf Mittagessen" ins Leben gerufen.
(Bitte klicken Sie auf das Bild und Sie werden direkt zu den weiteren Informationen weitergeleitet!)
Neuer Informationsflyer: Fahrkartenangebote für Schülerinnen und Schülern für das Jahr 2026

(zum anschauen oder runterladen einfach drauf klicken)
Datenweitergabe an Elternvertreter
Deutliche Aussage des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen
Immer wieder kämpfen Elternvertretungen damit, an Kontaktdaten von Erziehungsberechtigten zu kommen, um beispielsweise Einladungen zu Elternabenden zu versenden.
Mancherorts geben Schulleitungen aus Gründen des Datenschutzes keine Kontaktdaten heraus und so wird die Arbeit der Elternvertreter:innen erschwert. Nun hat der Landeselternrat den Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen Herrn Lehmkemper nach seiner rechtlichen Einschätzung gefragt. Dieser hat folgendes geantwortet:
„Die Erziehungsberechtigten wirken als Teil der verantwortlichen Schule u. a. durch Klassenelternschaften und den Schulelternrat in der Schule mit (§ 88 Nds. Schulgesetz). Sie unterstützen daher den Bildungsauftrag der Schule und helfen dabei, Schülerinnen und Schüler zu fördern, zu erziehen sowie die Schulqualität weiterzuentwickeln.
Daher darf eine Schule Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Erziehungsberechtigter von Schülerinnen und Schülern einer Klasse an Vorsitzende der Klassenelternschaft und deren Stellvertretung(en) gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1-4 Nds. Schulgesetz offenlegen, damit diese die Erziehungsberechtigten einer Klasse zu Elternabenden einladen können. Diese Datenverarbeitung ist erforderlich, weil dadurch eine direkte und von der Schule unabhängige Kommunikation zwischen den Erziehungsberechtigten an den Elternabenden ermöglicht wird.“
Dies ist äquivalent für die Kontaktdaten der Vorsitzenden/Stellvertretung der Klassenelternschaften für den Schulelternrat anzuwenden.
Wichtig ist dabei: Weiterhin gilt, dass Daten von Eltern, die der Weitergabe von Kontaktdaten nach Maßgabe von Artikel 21 der Datenschutzgrundverordnung widersprochen haben, nicht übermittelt werden dürfen.
Das Kultusministerium hat sich der rechtlichen Einschätzung angeschlossen.
Siehe auch : https://www.ler-nds.de/erleichterung-der-elternarbeit-klassenelternschaft-duerfen-kontaktdaten-bekommen/

