Forderungen der AdEiN zur Verbesserung der Schulbildung in Niedersachsen
kurzfristig umzusetzen
0-3 Jahre
mittelfristig umzusetzen
3-5 Jahre
langfristig umzusetzen
5-10 Jahre

Die Vorgaben der KMK, dass die Digitalisierung der Schulen bis 2023 umgesetzt sein muss, sind abzusichern.

Die Kapazitäten im Bereich Informatikunterricht/MINT/Fortbildung sind umfassend auszubauen. Die Medienbildungskonzepte (MBK) sind ressourcenschonend zentral zu entwickeln (siehe Baden-Württemberg).

Die Möglichkeiten der IT zur Entbürokratisierung des Lehrberufes sind voll auszunutzen, z.B. Einsatz des digitalen Klassenbuchs.

Die Beantragung von Fördermitteln aus dem Digitalpakt ist zu vereinfachen.

Die Schulträger müssen die weitere Bewirtschaftung digitaler Schulmittel nachhaltig gestalten und die Aktualität sicherstellen. Die Aufwendungen für IT-Administration, Neubeschaffung, Wartung, Software etc. sind verbindlich zu regeln. Viele Schulen können gleiche Software/Apps nutzen, um dann kostensparend Gesamtlizenzen anschaffen zu können (Marktmacht).

Der ländliche bzw. strukturschwache Raum des Landes ist durch Sondermaßnahmen zu unterstützen, insbesondere gilt dies für eine leistungsfähige Netzanbindung.