Forderungen der AdEiN zur Verbesserung der Schulbildung in Niedersachsen
kurzfristig umzusetzen 0-3 Jahre |
mittelfristig umzusetzen 3-5 Jahre |
langfristig umzusetzen 5-10 Jahre |
Die Vorgaben der KMK, dass die Digitalisierung der Schulen bis 2023 umgesetzt sein muss, sind abzusichern. Die Kapazitäten im Bereich Informatikunterricht/MINT/Fortbildung sind umfassend auszubauen. Die Medienbildungskonzepte (MBK) sind ressourcenschonend zentral zu entwickeln (siehe Baden-Württemberg). Die Möglichkeiten der IT zur Entbürokratisierung des Lehrberufes sind voll auszunutzen, z.B. Einsatz des digitalen Klassenbuchs. Die Beantragung von Fördermitteln aus dem Digitalpakt ist zu vereinfachen. |
Die Schulträger müssen die weitere Bewirtschaftung digitaler Schulmittel nachhaltig gestalten und die Aktualität sicherstellen. Die Aufwendungen für IT-Administration, Neubeschaffung, Wartung, Software etc. sind verbindlich zu regeln. Viele Schulen können gleiche Software/Apps nutzen, um dann kostensparend Gesamtlizenzen anschaffen zu können (Marktmacht). Der ländliche bzw. strukturschwache Raum des Landes ist durch Sondermaßnahmen zu unterstützen, insbesondere gilt dies für eine leistungsfähige Netzanbindung. |