"Nummer gegen Kummer" hilft Eltern, Kindern und Jugendlichen
Die „Nummer gegen Kummer“ bietet mit dem Kinder- und Jugendtelefon (0800-111 0 333) sowie mit dem Elterntelefon (0800-111 0 550) ein leicht zugängliches, anonymes und kostenfreies Beratungsangebot.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und der Deutsche Kinderschutzbund setzen sich gemeinsam für die weitere Bekanntmachung dieses Hilfsangebotes ein.
Weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten http://www.kinderschutz-niedersachsen.de/ und http://www.kinderschutzbund-niedersachsen.de/ nachzulesen.
Atemnot in deutschen Klassenzimmern
Kopfschmerzen, Übelkeit, Konzentrationsstörungen: In schlechter Luft lässt sich nicht gut lernen, das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Eine aktuelle Studie der Uni Bremen belegt jetzt, dass der Kohlendioxid-Wert in deutschen Klassenzimmern schon nach wenigen Minuten oft über der seit 100 Jahren bekannten Kopfschmerz-Grenze liegt.
Nur etwa 17 Prozent der Stunde hätten unter optimalen Atemluftbedingungen stattgefunden. Bei einem Kohlendioxid-Wert von 1000 ppm (parts per million) beginnen die Menschen mit Unwohlsein, Kopfschmerzen und Aufmerksamkeitsstörungen zu reagieren. Laut DIN 1946 sind 1500 ppm gerade noch zu tolerieren. Beide Werte werden laut Studie in den Schulen ständig überschritten. Zum Vergleich: In der Außenluft gilt ein üblicher Wert von 350 bis 400 ppm, sagt der Leiter des Instituts für interdisziplinäre Schulforschung (ISF), Gerhard Tiesler. "Grenzwert für einen Arbeitsplatz in Deutschland sind 5000 ppm."
Eltern-Hospitationen im Unterricht (Erläuterungen des nds. Kultusministeriums)
Der LER hat per E-Mail am 27.11.2006 zum Thema "Hospitation im Unterricht angefragt.
Auszug aus der Antwort des Kultusministeriums:
„Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) enthält keine ausdrücklichen Regelungen über Besuche von Erziehungsberechtigten im Schulunterricht. In § 55 Abs. 2 bis 4 NSchG ist jedoch die sich aus dem Schulrechtsverhältnis ergebende Notwendigkeit des Informationsaustausches zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten ihrer Schülerinnen und Schüler verankert. Diese Gesprächs- und Informationspflichten stellen für die Schulleitung sowie die Lehrkräfte Amtspflichten dar.
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