In diesem Gremium hat nicht jede Schule ihren eigenen Vertreter. Je Schulform werden, in Abhängigkeit der Anzahl der Schulen, Vertreter für den Stadtelternrat gewählt.
Die Wahl erfolgt als Wahlversammlung, in die alle Schulen einen Wahlberechtigten entsenden können. Der Wahlberechtigte wird durch den Schulelternrat bestimmt und kann auch zum Mitglied im Stadtelternrat gewählt werden.
Die gewählten Mitglieder vertreten also nicht ihre eigene Schule, sondern die Interessen der jeweiligen Schulform.
Alllgemeine Fragen richten Sie an unser Sammelpostfach. Wir antworten Ihnen gern und so zügig wie möglich. Bedenken Sie aber bitte, dass wir auch alle nur ehrenamtlich arbeiten
Gern können Sie auf diesem Weg auch Termine zu persönlichen Gesprächen vereinbaren.